CITES Vertragsstaatenkonferenz Ergebnisse

Der ÖDAST ist vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) über die Ergebnisse der 18. CITES Vertragsstaatenkonferenz, die Ende August 2019 in Genf stattgefundet hat, informiert worden.
Die Konferenz hat einige Änderungen für eine Vielzahl von Tieren gebracht, insbesondere im Bereich der Reptilien und Amphibien.
In den beiden PDF's
CITES INFOBLATT
CoP18_Übersicht_Ergebnisse
informieren wir Sie über die geänderte Listung!
Zur Information seitens des BMNT, die Änderungen treten völkerrechtlich 90 Tage nach dem Ende der Vertragsstaatenkonferenz in Kraft. Diese Änderungen werden auch in den entsprechenden EU-Verordnungen umgesetzt, wann diese veröffentlicht werden ist derzeit noch nicht absehbar.

Ergänzung:
Die fünf hoch gestuften Schildkrötenarten werden relativ häufig gehalten. Diesbezüglich merken wir hier an, dass es in diesem Zusammenhang für Halter sehr wichtig ist, einen lückenlosen Herkunftsnachweis zu besitzen. Bei WA II Tieren reicht ja bekanntlich eine formlose Übergabebestätigung. Für WA I hingegen sind CITES-Papiere mit dem Bauchpanzer-Foto erforderlich. Wir empfehlen daher Besitzern, um zukünftige Unannehmlichkeiten zu vermeiden, CITES für seine Tiere zu beantragen, sobald die höhere Einstufung in Kraft tritt. Für die Spaltenschildkröte Malacochersus tornieri gilt dies ja bereits seit 1997, da die Art seither im Anhang A der EU Verordnung  gelistet ist und somit den gleichen Schutzstatus wie Exemplare in WA I genießt.

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